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Abschnitt 3.2.3. Seite 1


3.2.3. Die Finanzsektoren bei grenzüberschreitenden Wirtschaftstransaktionen
Wir betrachten die Grafik 18 : Durch Aufträge von Nichtbanken werden innerhalb des Finanzsektors Zahlungs- und Forderungsströme bei Banken, einerseits zwischen Banken und Nichtbanken, andererseits zwischen unterschiedlichen Bankinstituten induziert. Diese Aufträge von Nichtbanken umfassen unter anderem:
  1. den Zahlungsverkehr zwischen Nichtbanken mit Hilfe ihrer Girokonten bei Banken und der dort gehaltenen kurzfristigen Guthaben ("Buchgeld")
  2. die Geldanlage von Nichtbanken einerseits direkt bei Banken und bei anderen Instituten des Finanzsektors (wie etwa Fonds unterschiedlicher Art), andererseits die Geldanlage mit Hilfe der Banken in von Unternehmen und vom Staat emittierte Wertpapiere wie Aktien und Anleihen
  3. die Aufnahme von Krediten der Nichtbanken bei Banken
  4. anderes, z.B. Beratungsaufträge von Unternehmen für Banken, die auch zu Zahlungsströmen führen können, z.B., wenn es zu Firmenzusammenschlüssen und -aufkäufen (mergers and acquisitions) kommt.
In der Skizze 18 wird der Finanzsektor - und in ihm die Banken - im Verkehr mit Nichtbanken als "Black Box" betrachtet. Die von den Nichtbanken, egal ob sie aus dem In- oder Ausland kommen, durch Aufträge an Banken entstehenden Zahlungs- und Forderungsströme enden bei der Black-Box-Betrachtung so darstellerisch am Rand des Kästchens Finanzsektor.

Wir fragen jetzt zunächst noch einmal danach, was im einzelnen die durchgehend rot gezogene Linien der Zahlungsströme enthalten bzw. symbolisieren können:
  1. Es sind einmal Ströme von Noten und Münzen in inländischer Währung, von Bargeld im engeren Sinne.
  2. Es handelt sich um Ströme von Buchgeld, also um den Transfer von kurzfristig verfügbaren Guthaben auf Girokonten der Wirtschaftsobjekte bei Banken.
Wenn man die Werte von 1 und 2 zusammen addiert, kann man auch von Bargeld im weiteren Sinne sprechen, was oft im Sprachgebrauch der Fall ist, wo das kurzfristig auf Girokonten verfügbare Geld auch zum Bargeld gezählt wird.

Ein weiterer Unterscheidungspunkt für die Zahlungsströme innerhalb der roten Linien mit Richtungspfeilen ist die Frage der jeweiligen Währung. Man kann generell zwischen der inländischen und den ausländischen Währungen unterscheiden. Bei ausländischer Währung können wir mit folgenden Begriffen arbeiten:
  1. Ausländische Noten und Münzen, also ausländisches Bargeld (im engeren Sinne), können als "Sorten" bezeichnet werden.
  2. Bei kurzfristig auf Konten verfügbare Guthaben in ausländischer Währung, die für grenzüberschreitende Zahlungen verwendet werden können, soll der Begriff "Devisen" (im engeren Sinne) verwendet werden.
Faßt man die Positionen 1 und 2 zusammen, kann man auch von "Devisen im weiteren Sinne" unter Einschluß der Sorten sprechen, was auch umgangssprachlich oft geschieht. Zusammengefaßt gilt also für den Vergleich von inländischem und ausländischem Geld:
  1. inländisches Bargeld im engeren Sinne, also inländische Noten und Münzen, entsprechen den "Sorten", das sind die Noten und Münzen in ausländischer Währung
  2. inländisches Buchgeld steht den "Devisen im engeren Sinne" gegenüber, das ist dann das Buchgeld auf Konten von Banken, geführt in einer ausländischen Währung
  3. "Bargeld im weiteren Sinne" in inländischer Währung (a+b) entspricht dann den "Devisen im weiteren Sinne" in ausländischer Währung


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