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Abschnitt 3.1.2. Seite 3
Der Punkt 2 unter B II b in der Grafik 17 zeigt, daß sowohl der Staat als auch die Unternehmen sich durch die Ausgabe von Anleihen, Obligationen oder von Schuldverschreibungen Geld beschaffen können, d.h., Kredit erhalten können. Wie schon erwähnt, wird ein fester Zins vereinbart, der in bestimmten Abständen (jährlich oder halbjährig) an die Wertpapierinhaber fließt. Diese Zinsen sind für die Kreditnehmer, d.h., die Unternehmen und die staatlichen Emittenten, Soll-ZINSEN (s. Pfeil), für die Wertpapierbesitzer, die die Zinszahlungen bekommen, Haben-ZINSEN (s. ebenfalls entsprechenden Pfeil). In der Grafik 17 muß das so gesehen werden: Aus dem konsolidierten Sektor fließen die Sollzinsen in den Finanzsektor. Sie werden über das Bankensystem aufgenommen und den Wertpapierbesitzern gutgeschrieben, sie fließen also als Habenzinsen wieder zurück in den konsolidierten Sektor, der ja aus Unternehmen, privaten und öffentlichen Haushalten zusammengesetzt ist. Weiter gilt, daß für diese Art von Papieren meist ein Rückkauftermin festgelegt ist. Zu diesem Rückkaufszeitpunkt erhält der Wertpapierbesitzer also den Kaufpreis der Anleihe zurück. Die regelmäßigen Zinszahlungen enden dann auch mit diesem Zeitpunkt.
Wie schon aus dem vorhergehenden Text hervorgeht, ist für den Börsenhandel, d.h., für den täglichen An- und Verkauf von Wertpapieren,und für die fallweise Emission von Wertpapieren eine enge Zusammenarbeit zwischen Banken und Börsen erforderlich (s. auch den Text in der Grafik 17 unten). Bankkunden haben meist für ihre Börsenpapiere ein Wertpapierdepot bei ihrer Bank. Sie geben dieser Bank dann meist auch Aufträge für Käufe und Verkäufe von börsennotierten Papieren, die dann diese Bank für ihre Kunden an der Börse ausführt. Viele Banken verfügen über spezielle Büros in der Nähe des Börsenparketts im Börsengebäude. Der Kunde muß für die erledigten Aufträge Gebühren an seine Bank und an die Börse zahlen.
Bei Wertpapieremissionen, beim „Gang an die Börse", beauftragen Unternehmen oder der Staat eine oder mehrere Banken (Bankenkonsortium), die Emissionen durchzuführen. Die Banken arbeiten jeweils mit dem Börsenmanagement zusammen. Es müssen Gebühren in nicht unbeträchtlicher Höhe von den emittierenden Unternehmen und den staatlichen Stellen, die Anleihen emittieren, einerseits an die Banken, andererseits an die Wertpapierbörse für ihre Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Wertpapiere gezahlt werden. (siehe den Pfeil "Gebühren für Finanzdienstleistungen" in der Grafik 17 )
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