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Abschnitt 2.2.2. Seite 6


Als Beispiele für Gebühren und Beiträge sind zu nennen: Bei den Gebühren die Verwaltungsgebühren für bestimmte öffentlich-rechtliche Dienstleistungen (Amtshandlungen), etwa die Ausstellung eines Passes oder Personalausweises. Weiter sind die Benutzungsgebühren zu nennen, wenn bestimmte öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden und individuell zurechenbar sind, zum Beispiel bei öffentlichen Kindergärten oder Kultureinrichtungen.

Beispiele für Beiträge sind einmal Anliegerbeiträge, die etwa Grundstückseigentümer für öffentliche Leistungen wie Versorgungsnetze zahlen müssen, die als Infrastruktur neu geschaffen oder weiter aufrechterhalten und instand gehalten werden müssen. Es sind etwa Netze für Strom, Wasser und Abwässer.

Wichtig und gewichtig von der Größenordnung her sind die Sozialversicherungsbeiträge, etwa für die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Sie fließen vom Unternehmenssektor (Arbeitgeberbeiträge) und vom Sektor der Privaten Haushalte (Arbeitnehmerbeiträge) hin zu den Kassen der Sozialversicherungen, die nach der Definition zum öffentlichen Sektor gehören.

Obwohl bei Gebühren und Beiträgen individuelle Gegenleistungen in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind, kommt das hier in der Skizze nicht direkt zum Ausdruck. Sie werden hier nicht als bilaterale, zweiseitige Transaktionen zwischen Öffentlichen Sektor einerseits und Unternehmen und Privaten Haushalten andererseits eingezeichtnet. Die Leistungen des Staates laufen hier ebenfalls über den ovalen Kreis „Staatliches Leistungsangebot" und werden durch den blauen 3-Linien-Pfeil hin zum Oval und die beiden blauen 2-Linien-Pfeile vom Oval hin zu den Privaten Haushalten und zum Unternehmenssektor angezeigt. Die Zahlungen für Beiträge und Gebühren sind entsprechend in den Abgabenzahlungen der Privaten Haushalte, (pHH-Abgaben =125 Mrd. Euro) und den Unternehmensabgaben, (U-Abgaben = 200 Mrd. Euro) als Bestandteile enthalten.

Jetzt zu den Transfers: Sie werden gezahlt aus den Öffentlichen Haushalten an die Privaten Haushalte in Höhe von 35 Mrd. Euro und zum anderen an die Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro. Es muß immer berücksichtigt werden, daß Öffentlichen Haushalte sich aus den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden in der BRD) und Sozialversicherungen (z.B. Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung in der BRD) zusammensetzen.

Aus den Haushalten der Gebietskörperschaften werden etwa die Arbeitslosenhilfe an Private Haushalte (vom Bund) und Unternehmenssubventionen (auch vom Bund aber nicht immer, sondern ebenso von den Bundesländern) gezahlt. Sozialhilfe wird in der Bundesrepublik dagegen nur von Städten und Gemeinden an Private Haushalte gezahlt. Aus den Haushalten der Sozialversicherungen fließen an Private Haushalte u.a. die gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld, Unfallrente.

Indirekte Subventionen, die etwa durch Steuererleichterungen entstehen, gesetzlich geknüpft an bestimmte Tatbestände bei Unternehmen oder Privatpersonen, kommen in den Zahlen der Skizze nur indirekt zum Ausdruck. Sie führen zu einer Verminderung der Abgabenlasten von Unternehmen und Privaten Haushalten, verringern daher nur die Zahlungen von U-Abgaben und pHH-Abgaben, die sonst höher wären als die in der Grafik 30 angegebenen Werte von 200 Mrd. Euro bei Unternehmen und 125 Mrd. Euro bei Privaten Haushalten.

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