Mehrebenenmodellab222s7
Abschnitt 2.2.2. Seite 7
Jetzt noch, wie schon angekündigt, zwei Beispiele, wie die Interpretation der Zahlenwerte der einzelnen Ströme, also die Stromgrößen, in der Grafik 30 zu interpretieren sind.
- Die Öffentlichen Haushalte beziehen 2001, wie die Zahlen des blauen Pfeils anzeigen, 220 Mrd. Euro an Leistungen von den Unternehmen, und zwar 100 Mrd. an Investitionsgütern, 120 Mrd. an Vorleistungen. Zahlungen als Gegenleistung für diese Leistungskategorien fließen in diesem Jahr 2001 in Höhe von 225 Mrd. Euro, wie der rote Pfeil anzeigt. Der eine grüne Forderungspfeil in der Biflow-Darstellung in Höhe von 12 Mrd. Euro, der hin zum U-Sektor zeigt, bedeutet, daß der Öffentliche Sektor 12 Mrd. Euro der 2001 vom U-Sektor bezogenen Leistungen noch nicht bezahlt hat, öffentliche Haushalte sich in dieser Höhe beim U-Sektor verschuldet haben. Gegenposition sind ein Teil der 2001 bezogenen Leistungen, also 12 Mrd. von den 220 Mrd. Euro. Der umgekehrte Forderungsstrom, vom U-Sektor zu den Öffentlichen Haushalten hin, in Höhe von 17 Mrd. Euro, bedeutet dagegen, daß der Öffentliche Sektor in diesem Jahr 2001 Zahlungen in dieser Höhe (17 Mrd. der 225 Mrd. Euro des roten Pfeils) vorgenommen hat. Er hat also in dieser Höhe Schulden abgebaut hat, die in früheren Jahren durch von ihm bezogene Güter und Dienstleistungen bei Unternehmen aufgelaufen waren. In dieser Höhe von 17 Mrd. Euro haben entsprechend die Unternehmen ihre Forderungsposition gegenüber dem Öffentlichen Sektor 2001 abgebaut.
- Zahlungen auf Grund von Abgabeverpflichtungen der Unternehmen (U-Abgaben) fanden im Jahr 2001 in Höhe von 200 Mrd. Euro statt. Innerhalb der Biflow-Darstellung der Forderungen (grüner Doppelpfeil) erhöhen sich die Forderungen der Öffentlichen Haushalte gegenüber dem U-Sektor um 10 Mrd. Euro. Grund ist die Verschuldung der Unternehmen in dieser Höhe gegenüber dem Öffentlichen Sektor, weil die Unternehmen 10 Mrd. an Abgaben, die eigentlich 2001 fällig sind, noch nicht in diesem Jahr gezahlt haben. Um 7 Mrd. Euro nehmen dagegen die Verbindlichkeiten (grüner Pfeil mit der Spitze zum U-Sektor hin) bei den Unternehmen ab, entsprechend nehmen in dieser Höhe simultan die Forderungen der öffentlichen Stellen an die Unternehmen ab, weil 2001 Abgabeverpflichtungen aus vergangenen Jahren jetzt durch Zahlungen von 7 Mrd. Euro von den Unternehmen an den Staat erfüllt wurden. Insgesamt ist festzustellen: 200 Mrd. Euro wurden von den Unternehmen an U-Abgaben gezahlt, davon aber 7 Mrd. Euro für Verpflichtungen vergangener Jahre. Andererseits wurden Abgabeverpflichtungen für 2001 in Höhe von 10 Mrd. noch nicht erfüllt, die Zahlung auf kommende Jahre verschoben. So läßt sich die rechtliche Abgabeverpflichtung der Unternehmen an die Öffentlichen Haushalte für 2001 wie folgt errechnen. Sie beträgt damit 200 minus 7 plus 10, also 203 Mrd. Euro.
Bei den anderen Transaktionen dieses Tableaus der Grafik 30 sind die Zahlenwerte entsprechen zu interpretieren. Bei bilateralen (zweiseitigen) Transaktionen muß immer gemäß dem unter a) geschilderten Beispiel argumentiert werden, bei unilateralen (einseitigen) Transaktionen nach dem unter b) beschriebenen Beispiel.
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