Mehrebenenmodellab222s2
Abschnitt 2.2.2. Seite 2
Bei einer einfachen oder unilateralen Transaktion gibt es keine in engem zeitlichem Zusammenhang mit ihr stehende Gegenleistung oder Gegentransaktion.
Die einseitigen, unilateralen Transaktionsarten der Grafik 29 sind:
- Zahlungen aus Steuer- und Abgabeverpflichtungen der Unternehmen an Öffentliche Haushalte (abgekürzt U-Abgaben). Beispiele sind etwa Zahlungen von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, für Beiträge und Gebühren der Unternehmen für vom Staat erbrachte Leistungen. ANMERKUNG: Die Frage, warum hier Beiträge und Dienstleistungen nicht als bilaterale Transaktion (Leistung und Gegenleistung) skizziert werden, wird weiter unten in diesem Kapitel erläutert.
- Subventionszahlungen staatlicher Stellen an Unternehmen. Es handelt sich etwa um Zahlungstransfers, um bestimmte Wirtschaftszweige wie Landwirtschaft und Bergbau zu unterstützen
- Zahlungen aus Steuer- und Abgabeverpflichtungen der Privaten Haushalte an staatliche Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger (abgekürzt PHH-Abgaben). Beispiele sind hier die persönlichen Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Beiträge und Gebühren, die Privatpersonen wegen der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zahlen.
- Transferzahlungen aus den Kassen der Öffentlichen Haushalten (einschließlich der Sozialversicherungen) an die privaten Haushalte. Als Beispiele sind da das Zahlen von Geldbeträgen für Zwecke der Sozialhilfe, für die Arbeitslosenunterstützung, für gesetzliche Renten zu nennen.
Es werden in der Grafik 29 bei den unilateralen Transaktionen immer zwei Pfeile eingezeichnet. Da es sich bei diesen unilateralen Transaktionen um Zahlungsverpflichtungen ohne engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung handelt, ist nur der Zahlungsmittelstrom (roter Pfeil) und der Forderungsstrom (grüner Pfeil) betroffen, die Leistungsebene (L-Ebene) kommt bei diesen unilateralen Transaktionen nicht vor und wird daher von uns in der Skizze nicht angezeigt. Der grüne Pfeil wird als Doppelpfeil (mit 2 Pfeilspitzen in der Biflow-Darstellung) eingezeichnet. Er ist identisch mit zwei entgegengesetzt gerichteten grünen Pfeilen mit einer Spitze.
Die Forderungsebene kommt immer dann zum Einsatz, es fließen Ströme also dort, wenn Zeitdifferenzen vorhanden sind. Das ist einmal der Fall, wenn die Zahlung nicht termingerecht in der laufenden Periode sondern verspätet in einer späteren Periode stattfindet, wodurch zunächst einmal Forderungen beim vorgesehenen Zahlungsempfänger entstehen (Gläubigerseite). Verbindlichkeiten entstehen damit simultan beim Zahlungsschuldner in der gleichen Höhe. Der grüne Pfeil verläuft damit vom Schuldner zum Gläubiger hin. Eine Gegenbuchung bzw. Gegenstrom gibt es also hier nicht. Dieser einzelne grüne Pfeil zeigt nur an, daß in dieser Periode auf der einen Seite Forderungen, auf der anderen Seite Verbindlichkeiten entstanden sind. Es kann sich etwa um Unternehmenssteuern handeln, die nicht termingerecht beglichen wurden. Werden dagegen Zahlungsverpflichtungen aus vergangenen Perioden erst in dieser laufenden Periode erfüllt, z.B. eine alte Steuerschuld erst jetzt beglichen, verläuft der grüne Pfeil in umgekehrter Richtung von der Gläubigerseite zur Schuldnerseite hin, damit anzeigend, daß Forderungen beim Zahlungsempfänger und Verbindlichkeiten beim Zahlungsschuldner in dieser Höhe zurückgegangen sind. Die Gegenbuchung bzw. der Gegenstrom ist hier der entsprechende Zahlungsmittelstrom, angezeigt durch einen roten Pfeil.
Am Ende dieses Abschnitts werden die Mechanismen und Wechselwirkungen zwischen den Strömen der Leistungs-, Forderungs- und Zahlungsebene noch an zwei Zahlenbeispielen aufgezeigt.
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