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Die KAUFKRAFTBASIS faßt alle Zahlungsströme einer Periode zusammen, die vom Unternehmenssektor insgesamt sowohl an die privaten als auch an die öffentlichen Haushalte fließen. Wie die Skizze zeigt, setzt sich die KAUFKRAFTBASIS, der auch "primärer Geldinput für private und öffentliche Haushalte für einen Zeitraum" genannt werden könnte, aus zwei Hauptkomponenten zusammen:
  1. Von den Unternehmen fließen Zahlungen für Löhne und Gehälter an die privaten Haushalte der Arbeitnehmer, ebenso Zahlungen aufgrund von erwirtschafteten Gewinnen an die jeweiligen privaten Haushalte der Selbständigen und Unternehmer. Man kann auch so formulieren: Es sind Zahlungen, die eine Gegenleistung darstellen für den Beitrag der privaten Haushalte bei der Erstellung des volkswirtschaftlichen Bruttosozialprodukts (für den "U-Arbeitseinsatz", wie es in der Skizze genannt wird).
  2. Von den Unternehmen an die öffentlichen Haushalte fließen Zahlungen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen der Unternehmen, Steuern, Beiträge und Abgaben unterschiedlicher Art zu zahlen ("U-Abgaben" in der Skizze genannt).
Die kaufkräftige KERNNACHFRAGE faßt in umgekehrter Richtung wie die KAUFKRAFTBASIS alle Zahlungsströme zusammen, die insgesamt von den privaten und öffentlichen Haushalten gemeinsam an den Unternehmenssektor fließen. Wie die Grafik 31 zeigt, kann man mehrere Komponenten dieser KERNNACHFRAGE unterscheiden, die man auch als den "käufebedingten Geldoutput der privaten und öffentlichen Haushalte an den Unternehmenssektor für einen Zeitraum" bezeichnen kann.
  1. Von den privaten Haushalten gibt es Zahlungen an den Unternehmenssektor als Gegenleistung für den Bezug von Konsumgütern.
  2. Die öffentlichen Haushalte bezahlen ebenfalls als Gegenleistung für den Bezug von Gütern und Dienstleistungen vom Unternehmenssektor. Hier kann man wiederum unterscheiden zwischen den Zahlungen für Investitionsgütern (b1), die im Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte über mehrere Jahre verrechnet werden, und für Zahlungen für den Bezug von Vorleistungen (b2), die innerhalb eines Jahreshaushalts der öffentlichen Hand abgerechnet werden.
Zu beachten ist, daß in den Zahlungen für solche Vorleistungen, die durch den Staat direkt vom Unternehmenssektor bezogen werden, nicht die Zahlungen für die Arbeitsleistungen der staatlich Beschäftigten, also für die öffentlichen Personalausgaben, enthalten sind. Die Zahlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verursachen gemäß unserer Definition einen Zahlungsstrom, der direkt von den öffentlichen hin zu den privaten Haushalten fließt und der im unteren Teil der Grafik 31 unter "Zahlungen für St-Arbeitseinsatz" zu finden ist. Des weiteren fließen in der gleichen Richtung, nämlich von den öffentlichen zu den privaten Haushalten, die Zahlungen für staatliche Transfers an private Haushalte (pHH-Transfers in der Skizze genannt), z.B. auf Grund des Anspruchs von Privatpersonen auf Zahlung von gesetzlicher Rente. In umgekehrter Richtung, von den privaten hin zu den öffentlichen Haushalten, fließen entsprechend gesetzlicher Regelungen Zahlungen für Steuern, Gebühren und Beiträge der privaten Haushalte (pHH-Abgaben).

Die Grafik 32 unterscheidet sich von der Grafik 31 nicht inhaltlich sondern nur in der Darstellungsweise. Es wurden in der Skizze die Sektoren der privaten und der öffentlichen Haushalte zu einem konsolidierten Doppelsektor zusammengefaßt.


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